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Unternehmensberatung

EN 1090 Betriebszertifizierungen       

Seit 1. Juli 2009 ist die Ausführungsnorm EN 1090-2 für die Erzeugung von Tragwerken aus Stahl in Kraft.  Am gleichen Tag wurden alle bislang gegoltenen einschlägigen Normen vom Austrian Standards Institute zurückgezogen.

Ab 1. Juli 2014 müssen Tragwerke am Hochbau aus Stahl und Aluminium CE-gekennzeichnet werden. Um dies gesetzeskonform (Bauprodukterichtlinie, demnächst Bauprodukteverordnung) durchführen zu dürfen bedarf es einer Zertifizierung durch eine notifizierte (vom Bundesministerium ermächtigt) Stelle.

Wir bereiten Metallbaubetriebe erfolgreich auf dieses Audit vor. Im Einklang mit den Ausführungsnormen EN 1090-2 (Stahltragwerke) und EN 1090-3 (Aluminiumtragwerke) haben wir ein praxisnahes Handbuch mit allen erforderlichen Formularen, Flussdiagrammen und Dokumenten geschrieben.

Je nach gewünschter Ausführungsklasse passen wir die Dokumente exakt an Ihre Anforderungen an. Bezüglich des Audits arbeiten wir mit einem namhaften Österreichischen Zertifizierungsunternehmen zusammen. All unsere praktische Erfahrung ist in dieses Gesamtwerk eingeflossen.

Herr Ing. Reinhard Wiesinger, MBA war 17 Jahre lang aktive Schweißaufsichtsperson in einem mittelständischen Stahlbauunternehmen und führte dort auch die ISO 9001 ein. Er war Schweißlehrer und ist International Welding Engineer und ZfP-Prüfer. Als ursprünglich gelernter Schlosser mit ständiger berufsbegleitender Weiterbildung kennt er die Branche vom Grunde auf.

Egal in welcher der vier Ausführungsklassen, wir helfen Ihnen partnerschaftlich bei Ihrer Betriebszertifizierung und ersparen Ihnen viel Zeit und Geld.

Kontaktieren Sie uns. Wir kommen gerne in Ihren Betrieb zu einer Erstberatung.
    

Überprüfung nach der Gewerbeordnung (GeWo)

Unternehmen müssen der Bezirksgewerbebehörde im Abstand von 5 Jahren eigenständig eine Evaluierung durchführen und den bescheidkonformen Zustand ihrer Betriebsanlage, bzw. etwaige Änderungen der zuständigen Bezirksgewerbebehörde (Magistrat) melden. Wir unterstützen Sie bei der Evaluierung des Betriebes und der Erstellung der Meldung an die Behörde.

LEISTUNGEN

Arbeitsmittel

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Abnahmeprüfungen und wiederkehrende Prüfung von Arbeitsmitteln

Sachverständigentätigkeit

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Sachverständigentätigkeit für 3 Fachgebiete

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Bauteilabnahmen, Zerstörungsfreie Werkstoffprüfung

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EN 1090 Betriebszertifizierungen, §82b Überprüfungen nach der Gewerbeordnung (GewO)

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